Englischsprachige Netbook-Fan-Websites wurden zuletzt von Psions Anwaltsbüro freundlich aber bestimmt gemahnt, binnen drei Monaten den Begriff Netbook nicht mehr zu verwenden, da dieser Begriff als Handelsmarke für Psion für USA, EU, Kanada, Singapur und Hong Kong geschützt sei.
Interessant wird zu beobachten sein, ob dieser von Intel seit ca. einem Jahr benutzte Begriff im Falle einer rechtlichen Klärung für preiswerte, abgespeckte Subnotebooks unter 10" als Gattungsbegriff oder eben als reine Handelsmarke Psions angesehen werden wird.